Verena Bettermann, Sina Dorothea Hankofer, Ute Lomb, Nicole Nolte, Ulrich ter Voert

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

3. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01201-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65653-3

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Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4 (3. Auflage)

9. Wer darf welche Entscheidungen treffen?

In kleinen Unternehmen übernimmt der Unternehmer meist selbst alle Führungsaufgaben, d. h. er gibt Weisungen, trifft Entscheidungen, handelt Verträge aus und unterschreibt diese. Je größer das Unternehmen wird, desto schwieriger wird es für den Unternehmer, diese Aufgaben alleine zu übernehmen.

Deshalb werden die Aufgaben und die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt.

Dadurch entstehen Rangstufen und Zuständigkeiten, die in der Aufbauorganisation erkennbar sind. Seine Befugnisse erhält der Stelleninhaber von der nächsthöheren Instanz in Form einer Vollmacht.

9.1 Prokura

Die höchste Form der Vollmacht ist die Prokura. Neben der Berechtigung zu gewöhnlichen Geschäften wird ein Prokurist auch zur Ausführung außergewöhnlicher Geschäfte berechtigt.

Prokura besitzt, wer von einem Kaufmann zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen ermächtigt ist, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringen kann. (§§ 48 – 53 HGB)S. 79


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Prokuristen dürfen
gesetzlich verboten ist
  • gewöhnliche Geschäfte und Rechtshandlungen durchführen (z. B. Kaufverträge abschließen, Einstellung von Personal, Entlassung von Personal)
  • auße...

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

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