Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml

Einkommensteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-65341-4

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Kanzler, Kraft, Bäuml - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 9c Kinderbetreuungskosten (weggefallen)

Hans-Joachim Kanzler (Januar 2016)

Allgemeine Erläuterungen

1Die mit Wirkung vom VZ 2006 eingeführten und seit 2009 in § 9c EStG zusammengeführten Regelungen zum Abzug von erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten wurden ab dem VZ 2012 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. in den neuen § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG unter Reduzierung der Anspruchsvoraussetzungen übernommen.

I. Rechtslage bis 2011

2Zum hatte der Gesetzgeber die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten in § 9c EStG neu geordnet. Zuvor war der Abzug von Kinderbetreuungskosten in § 4f EStG (für erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten) und in § 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG (für nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten) geregelt worden. Mit der Schaffung des neuen § 9c EStG gingen allerdings keine materiell-rechtlichen Änderungen einher – die Änderungen glichen eher einer redaktionellen Überarbeitung.

Der Gesetzgeber hat zum § 9c EStG wieder abgeschafft und durch ein neues Regelwerk ersetzt. Für Jahre bis einschließlich 2011 war § 9c EStG jedoch weiterhin anzuwenden.

II. Neue Rechtslage ab 2012

3Die in § 9c EStG bisher vorgenommene Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten hat der Gesetzgebe...

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