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BBK Nr. 20 vom Seite 959

Ausweis nicht zuordenbarer Anschaffungspreisminderungen als Erlöse

Martin Costa und Birgit Augustin

[i]Theile, Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, Herne 2015 Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB im Rahmen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) eine Klarstellung des Anschaffungskostenbegriffs gemäß Art. 2 Nr. 6 der Richtlinie 2013/34/EU vornehmen wollen. Grundlegende Änderungen der bisherigen Praxis waren dabei laut Gesetzesbegründung nicht beabsichtigt. Grundsätzlich wurde die herrschende Meinung zu mengen- und umsatzabhängigen Boni bestätigt, gleichwohl bleiben auch nach der Gesetzesänderung Zweifelsfragen bestehen im Zusammenhang mit der Zuordnung von nachträglich gewährten Rückvergütungen sowie zu der künftigen Ausübung von Wahlrechten im Bereich der Zuwendungen Dritter. Hier wird wohl weiter nach den bisherigen in Rechtsprechung und Literatur erarbeiteten Grundsätzen zu verfahren sein.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Neudefinition der Anschaffungskosten

[i]Theile, Der Jahresabschluss nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BBK 14/2015 S. 642 NWB PAAAE-94327 Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) soll neben der Harmonisierung der Rechnungslegung innerhalb der EU und der Verringerung der bürokratischen Belastung kleiner und mittlerer Betriebe auch Klarstellungen vornehmen. U. a. wurde die bisherige Definition der Anschaffungskosten ge...

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