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BGH 05.03.2024 VI ZR 330/21, NWB 18/2024 S. 1231

Datenschutz | „Kopie der personenbezogenen Daten“ in Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Schreiben der betroffenen Person an den Verantwortlichen sind ihrem gesamten Inhalt nach als personenbezogene Daten einzustufen, umgekehrt aber Schreiben des Verantwortlichen an die betroffene Person nur insoweit, als sie Informationen über die betroffene Person nach bestimmten Kriterien enthalten. Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO, wonach der Verantwortliche eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung stellt, gewährt kein anderes Recht als das in Art. 15 Abs. 1 DSGVO vorgesehene Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten.

Anmerkung:

Die Mandantin verlangt von ihrer früheren Finanzberaterin sowie dem Unternehmen, für das die Beraterin tätig war, eine Abschrift von Telefonnotizen, Aktenvermerken, Gesprächsprotokollen, E-Mails, Briefen und Zeichnungsunterlagen fü...

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