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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 3011/17 E EFG 2019 S. 879 Nr. 11

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; HGB § 255 Abs. 2

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten eines Gebäudes, Sanierung des Anschlusskanals auf öffentlichem Grund

Leitsatz

Die anlässlich der Neuerrichtung eines Gebäudes auf einem zuvor freigelegten Grundstück entstandenen Aufwendungen für die Sanierung eines bereits vorhandenen, aber beschädigten Anschlusskanals zum öffentlichen Kanalnetz (sog. Hausanschlusskosten) gehören unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an den Leitungen zu den Herstellungskosten, da sie der erstmaligen Herstellung eines funktionstüchtigen, d.h. bewohn- und nutzbaren Gebäudes, dienen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 13/2019 S. 614
DStRE 2019 S. 1482 Nr. 23
EFG 2019 S. 879 Nr. 11
EStB 2019 S. 513 Nr. 12
ZAAAH-14141

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 13.09.2018 - 14 K 3011/17 E

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