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FG Köln Urteil v. - 15 K 3280/15 EFG 2017 S. 1055 Nr. 13

Gesetze: AO § 129 Satz 1

Offenbare Unrichtigkeit

Übertragungsfehler bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz

Eine berichtigungsfähige ähnliche Unrichtigkeit i.S.v. § 129 AO in Form eines Übertragungsfehlers liegt vor, wenn Aufwendungen in der Buchführung zutreffend auf einem Aufwandskonto verbucht, jedoch aufgrund eines technischen Fehlers versehentlich nicht in die Berechnung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 EStG übernommen wurden. Unbeachtlich ist, wenn der Fehler bei bloßer Sichtung der Gewinnermittlung ohne Berücksichtigung des Kontennachweises schwer bzw. nur bei einem Abgleich mit Vorjahres-Gewinnermittlungen ersichtlich ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 212 Nr. 7
EFG 2017 S. 1055 Nr. 13
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2017 S. 719
YAAAG-49645

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FG Köln, Urteil v. 30.03.2017 - 15 K 3280/15

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