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FG Münster Urteil v. - 5 K 2493/18 E

Gesetze: EStG § 23 Abs 1 Satz 1 Nr 1; EStG § 22 Nr 2

Einkünfteermittlung

Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Leitsatz

Bei dem veräußerten Inventar handelt es sich um Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind solche, die typischerweise einem durch wirtschaftliche Abnutzung bedingten Wertverlust unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial haben bzw. die üblicherweise zur Nutzung und nicht zur Veräußerung angeschafft werden. Demzufolge unterliegt nur die Veräußerung der Eigentumswohnung gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Besteuerung, nicht jedoch die Veräußerung des Inventars.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 8 Nr. 15
DStRE 2021 S. 594 Nr. 10
GStB 2020 S. 442 Nr. 12
KÖSDI 2021 S. 22309 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2020 S. 2885
TAAAH-58746

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FG Münster, Urteil v. 03.08.2020 - 5 K 2493/18 E

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