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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 162/19

Gesetze: EGRL 112/2006 Art 10; EGRL 112/2006 Art 9; UStG § 2 Abs 1

Umsatzsteuerbarkeit der Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsausschusses eines berufsständischen Versorgungswerks

Leitsatz

  1. Das Mitglied eines Kollektivorgans eines berufsständischen Versorgungswerks ist kein Unternehmer, wenn es diese Tätigkeit nicht mit eigenem wirtschaftlichen Risiko ausübt.

  2. Eine variable Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen des Kollektivorgans begründet ohne nennenswerte Einflussmöglichkeiten des Mitglieds auf solche Termine kein wirtschaftliches Risiko.

Fundstelle(n):
DB 2020 S. 14 Nr. 51
GStB 2021 S. 239 Nr. 7
SAAAH-67062

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 08.10.2020 - 5 K 162/19

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