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FG Münster Urteil v. - 5 K 1117/16 U EFG 2017 S. 1834 Nr. 22

Gesetze: UStG § 10

Umsatzsteuer

Frage der Einordnung einer Zahlung als Schadensersatz oder umsatzsteuerliches Entgelt

Leitsatz

Die von der DB Netz AG geleistete Entschädigung für Betriebserschwernisse an den Stpfl. stellt keinen Schadensersatz, sondern umsatzsteuerliches Entgelt für eine Leistung des Stpfl. (Einverständnis mit der Schließung des Bahnübergangs) dar. Ob die Voraussetzungen für einen Leistungsaustausch vorliegen, ist nicht nach zivilrechtlichen, sondern ausschließlich nach den vom Unionsrecht geprägten umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben zu beurteilen. Die gewählte Bezeichnung, etwas wie im Streitfall „Entschädigung”, ist unerheblich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 12 Nr. 39
DStRE 2018 S. 1372 Nr. 22
EFG 2017 S. 1834 Nr. 22
RAAAG-64002

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FG Münster, Urteil v. 28.09.2017 - 5 K 1117/16 U

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