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FG Köln Urteil v. - 1 K 1246/16 EFG 2019 S. 541 Nr. 7

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 1

Werbungskosten

Nur teilweise Anrechnung von Stipendiumsleistungen

Leitsatz

Als Werbungskosten abziehbare Ausbildungskosten sind nur insoweit um erhaltene Stipendiumsleistungen zu mindern – hier als Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH aus Mitteln des BMBF -, als die Stipendiumsleistungen zum Ausgleich der Bildungssaufwendungen gezahlt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 541 Nr. 7
GStB 2019 S. 211 Nr. 6
KÖSDI 2019 S. 21183 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2019 S. 1002
QAAAH-11163

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FG Köln, Urteil v. 15.11.2018 - 1 K 1246/16

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