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FG Köln Urteil v. - 15 K 444/12 EFG 2017 S. 89 Nr. 2

Gesetze: AO § 39 Abs 2 Nr 1, EStG § 7 Abs 1

Immobilien

Zurechnung von Wirtschaftsgütern bei Sale-and-lease-back, Andienungsrecht, AfA-Berechtigung

Leitsatz

1) Ein Leasingobjekt ist steuerlich dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn der Leasingnehmer den Leasinggeber und zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer und bei gewöhnlichem - gedachten - Ablauf des Sale-and-lease-back-Geschäfts von der Einwirkung auf das Leasingobjekt wirtschaftlich ausschließen kann und zudem die vertraglichen und tatsächlichen Abläufe darauf angelegt sind, dass der Leasinggeber am Ende der Laufzeit sein "Andienungsrecht" nutzt und der Leasingnehmer das Leasingobjekt zu dem bereits vorvereinbarten Kaufpreis zurückerwerben muss.

2) Aus der Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasingnehmer als wirtschaftlichen Eigentümer folgt, dass nur dieser zur Vornahme von Absetzungen gemäß § 7 EStG berechtigt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2017 S. 169
DStZ 2017 S. 1 Nr. 1
EFG 2017 S. 89 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2017 S. 285
OAAAF-89240

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FG Köln, Urteil v. 01.09.2016 - 15 K 444/12

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