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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 3686/13 F EFG 2016 S. 662 Nr. 8

Gesetze: EStG i.d.F. des JStG 2010§ 10d Abs. 4 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2010§ 10d Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2 EStG i.d.F. des JStG 2010§ 10d Abs. 4 Satz 5 AO§ 157 Abs. 2 AO§ 171 Abs. 10 Satz 1 AO§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO§ 182 Abs. 1 Satz 1 AO§ 350 AO§ 351 Abs. 2 FGO§ 40 Abs. 2 FGO § 74

Verhältnis von Steuerfestsetzung und Verlustfeststellung – Neuregelung durch § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 – Zuweisung der Einkünfteermittlung zum Verfahren der Einkommensteuerfestsetzung

Leitsatz

  1. Die Neuregelung des Verhältnisses von Einkommensteuerfestsetzung und Verlustfeststellung durch § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 hat zur Folge, dass im Verfahren zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags keine eigenständige Einkünfteermittlung mehr stattfindet (Anschluss an , BFHE 248, 530, BStBl II 2015, 829).

  2. Rechtsschutz gegen eine unzutreffende Ermittlung der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte kann der Steuerpflichtige nur noch durch Anfechtung des Einkommensteuerbescheides und nicht durch Anfechtung des Verlustfeststellungsbescheides erlangen.

  3. Eine Beschwer durch eine Einkommensteuerfestsetzung auf null Euro ist daher auch gegeben, wenn der Steuerpflichtige den Ansatz des Gesamtbetrags der nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte im Rahmen der Besteuerungsgrundlagen rügt und diese nach seinem Vortrag zu einem höheren verbleibenden Verlustvortrag führen.

  4. § 10d Abs. 4 Satz 5 EStG soll nur verhindern, dass Einwände gegen die einer materiell bestandskräftigen Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Besteuerungsgrundlagen originär im Verfahren betreffend den Verlustfeststellungsbescheid vorgebracht werden.

  5. Werden solche materiell-rechtlich berechtigten Einwände dagegen aufgrund eines Rechtsbehelfs oder eines verfahrensrechtlich eröffneten Änderungsbegehrens gegenüber der Einkommensteuerfestsetzung geltend gemacht, ist eine Aussetzung des Verfahrens um die Rechtmäßigkeit des Verlustfeststellungsbescheides geboten.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 662 Nr. 8
GmbH-StB 2016 S. 209 Nr. 7
OAAAF-70217

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 16.02.2016 - 10 K 3686/13 F

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