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FG Münster  v. - 1 K 1035/11 E EFG 2020 S. 1084 Nr. 15

Gesetze: DBA Indien Art. 15; DBA Indien Art. 23; DBA Indien Art. 4; EStG § 50d Abs. 8

Doppelbesteuerungsabkommen

Nachweis der Arbeitslohnbesteuerung in Indien i.S. des § 50d Abs. 8 EStG

Leitsatz

1) § 50d Abs. 8 EStG ist verfassungsgemäß und verstößt auch nicht gegen Völkerrecht.

2) Wird für einen Steuerpflichtigen in Indien keine Veranlagung durchgeführt, kann er den Nachweis der tatsächlichen Besteuerung der in Indien erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auch durch eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers über den Steuerabzug (z.B. Quellen/Lohnsteuerbescheinigung, ausländische Gehaltsabrechnung mit der Ausweis der abgeführten Quellensteuer) führen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2020:0417.1K1035.11E.00

Fundstelle(n):
DB 2020 S. 16 Nr. 26
DStR 2020 S. 8 Nr. 48
DStRE 2021 S. 68 Nr. 2
EFG 2020 S. 1084 Nr. 15
IWB-Kurznachricht Nr. 17/2020 S. 682
KÖSDI 2020 S. 21891 Nr. 9
LAAAH-51433

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster v. 17.04.2020 - 1 K 1035/11 E

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