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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 1733/18

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 24 Nr. 2 ; EStG § 22 Nr. 1

Leistungen aus Berufsunfähigkeitsrente aus Vertreterversorgungswerk als nachträgliche gewerbliche Einkünfte

Leitsatz

1. Die Leistungen aus der Rente - hier Berufsunfähigkeitsrente - aus einem Vertreterversorgungswerk sind als nachträgliche gewerbliche Einkünfte zu behandeln.

2. Maßgeblich hierfür ist ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit als Versicherungsvertreter.

Dieser ergibt sich aus der Versorgungszusage des Versicherungsunternehmens, der Vollfinanzierung der Rente durch dieses ohne eigene Beitragsleistung, der Bemessung der Rente nach Bestand - unter Einbeziehung verschiedener Bewertungs- und Umrechnungsfaktoren - und Tätigkeitsdauer sowie aus dem Umstand, dass in Höhe des Barwerts der Rente ein Ausgleichsanspruch nicht entsteht.

Fundstelle(n):
ErbStB 2020 S. 10 Nr. 1
LAAAH-32949

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 25.07.2019 - 6 K 1733/18

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