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BFH  - VI R 32/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a, EStG § 9 Abs 4 S 3

Rechtsfrage

Können Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu einem Zeitarbeitsunternehmen stehen, auch dann nur die Entfernungspauschale für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte geltend machen, wenn das Zeitarbeitsunternehmen mit dem jeweiligen Entleiher des Arbeitnehmers eine Befristung der Tätigkeit vereinbart hat?

Arbeitnehmer; Befristung; dauerhafte Zuordnung; Dienstreise; Entfernungspauschale; erste Tätigkeitsstätte; Fahrtkosten; Leiharbeit; Zeitarbeit

Fundstelle(n):
BFH/PR 2023 S. 8 Nr. 1
BFH/PR 2023 S. 8 Nr. 1
EStB 2022 S. 409 Nr. 11
GStB 2023 S. 4 Nr. 1
GStB 2023 S. 4 Nr. 1
GmbHR 2022 S. 381 Nr. 24
JAAAH-56360

Preis:
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Verfahrensverlauf | BFH - VI R 32/20 - erledigt.

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