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BBK Nr. 23 vom

Aktivierung und Abschreibung von Grundstücks- und Gebäudeteilen

Udo Cremer

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Kaufpreisaufteilung Grund und Boden und Gebäude

Wird für ein bebautes Grundstück ein Gesamtkaufpreis entrichtet, muss der Kaufpreis auf den (nicht abnutzbaren) Grund und Boden sowie auf das (abnutzbare) Gebäude aufgeteilt werden, die jeweils als eigenständiges Wirtschaftsgut zu betrachten sind. In der Regel folgt die Finanzverwaltung der vertraglichen Kaufpreisaufteilung der Vertragsparteien, die für die Berechnung der AfA zugrunde zu legen ist, wenn sie unter Berücksichtigung der Gesamtumstände die realen Wertverhältnisse widerspiegelt und wirtschaftlich haltbar erscheint.

Fehlt eine vertragliche Kaufpreisaufteilung oder kann diese nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sind die Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks nicht nach der sog. Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrs- oder Teilwerte auf Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufzuteilen.

II. Kaufpreisaufteilung Gebäudebestandteile

[i] Berechnungsprogramm, Kaufpreisaufteilung: Berechnung für bebaute Grundstücke, Arbeitshilfe NWB LAAAE-61859 Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Mensc...

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