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BFH Urteil v. - I R 51/96 BStBl 1997 II S. 679

Gesetze: DBA Großbritannien Art. XI Abs. 1 und 6

Ein Theater- oder Opernregisseur ist kein vortragender Künstler i. S. der Doppelbesteuerungsabkommen

Leitsatz

Art. XI Abs. 6 DBA-Großbritannien ist nur auf vortragende Künstler anzuwenden, die unmittelbar in der Öffentlichkeit oder vor Publikum auftreten. Ist ein Theater- oder Opernregisseur selbständig tätig, so steht das Besteuerungsrecht dem Vertragsstaat zu, in dem er ansässig ist (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 679
BFH/NV 1997 S. 411 Nr. -1
GAAAB-04856

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BFH, Urteil v. 08.04.1997 - I R 51/96

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