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BFH Urteil v. - I R 18/92 BStBl 1993 II S. 367

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 4 und 7 und Satz 2

Aufwendungen für Segel- oder Motorjachten bei gewerblicher Nutzung abzugsfähige Betriebsausgaben

Leitsatz

1. Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG sind nur solche Aufwendungen für Segel- oder Motorjachten einem Abzugsverbot unterworfen, die einer entsprechenden sportlichen Betätigung oder Unterhaltung von Geschäftsfreunden dienen.

2. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG ist nicht berührt, wenn eine Motorjacht nur als schwimmendes Konferenzzimmer oder nur zum Transport und zur Unterbringung von Geschäftsfreunden verwendet wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 367
BFH/NV 1993 S. 31 Nr. 6
EAAAA-94454

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BFH, Urteil v. 03.02.1993 - I R 18/92

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