Online-Nachricht - Montag, 18.01.2021

Gesetzgebung | Verlängerung der Steuererklärungsfrist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (CDU/CSU/SPD)

Die Koalitionsfraktionen nehmen in ihre Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist auch eine Regelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf. Die Steuererklärungsfrist für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe soll danach bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert werden.

Hintergrund: Die Corona-Pandemie verursacht auch bei Land- und Forstwirten und bei den landwirtschaftlichen Buchstellen erheblichen Arbeits- und Beratungsmehraufwand. Neben den originären Aufgaben sind von den landwirtschaftlichen Buchstellen Anträge auf Corona-Hilfen zu stellen und viele steuerliche- und betriebswirtschaftliche Fragen zu klären.

Die Koalitionsfraktionen haben sich deshalb dazu entschlossen, in ihre Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 auch eine Regelung für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aufzunehmen.

Zur Entlastung der landwirtschaftlichen Buchstellen ist daher geplant, die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe vom auf den zu verlängern.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf soll am vom Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedet werden. Danach muss der Bundesrat dem Vorhaben noch zustimmen, die nächste Sitzung findet am statt.

Quellen: u.a. SPD-Bundestagsfraktion, Pressemitteilung v. 18.1.2021 sowie Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB BAAAH-68887