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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 115

Abgeltungsteuer – Die wesentlichen Neuerungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen ab dem 1. 1. 2009

Dipl.-Finanzwirt (FH) Andre Ferdinand, Ruppach-Goldhausen und Dipl.-Finanzwirt (FH) David Hallebach, Zell-Mosel

Schon längere Zeit wurde über die Vereinheitlichung der Besteuerung von privaten Kapitalerträgen durch Einführung einer Abgeltungsteuer, wie dies bereits in vielen anderen EU-Staaten praktiziert wird, nachgedacht. Mit Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. 8. 2007 sowie des Jahressteuergesetzes 2008 vom hat der Gesetzgeber die bisherige Besteuerung reformiert, indem private Kapitaleinkünfte ab dem Veranlagungszeitraum 2009 (§ 52a Abs. 15 EStG) grundsätzlich mit Abgeltungswirkung einheitlich besteuert werden. Der Beitrag stellt die sich hieraus ergebenden wesentlichen Neuerungen und Problematiken dar. Darüber hinaus wird auf verfassungsrechtliche sowie europarechtliche Vorgaben zur Besteuerung von Kapitaleinkünften eingegangen. Abschließend erfolgt eine kritische Beurteilung der Neuregelung.

I. Vorbemerkung

Bis zum unterlag die steuerliche Erfassung der verschiedenen Kapitaleinkünfte in Deutschland einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung. Ansporn des Gesetzgebers für die Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 war es, die (steuerlichen) Rahmenbedingungen an den deutschen Finanzplätzen zu verbessern, um s...

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Abgeltungsteuer – Die wesentlichen Neuerungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen ab dem 1. 1. 2009

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