Renovierungskosten zur Brandschadenbeseitigung als anschaffungsnahe Herstellungskosten?
Das Rechtsinstitut der anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) stellt in der Praxis ein Dauerstreitthema zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen dar. Als ungeklärt kann die Frage angesehen werden, ob Aufwendungen nach der Anschaffung des Gebäudes für die Beseitigung von Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophe, Sturmschaden, unversicherter Brandschaden) dem Grunde nach zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen können. Das FG Düsseldorf hatte im Urteil v. 28.11.2023 - 10 K 2184/20 E ( LAAAJ-60123) Gelegenheit, zu dieser offenen Rechtsfrage in Bezug auf einen Brandschaden Stellung zu nehmen.