Die europarechtskonforme Wegzugsbesteuerung
Der BFH hat im sog. Wächtler-Verfahren mit seinem Urteil vom 6.9.2023 entschieden, dass die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG – hier in Zusammenhang mit § 17 EStG – bei einem Wegzug in die Schweiz dauerhaft und zinslos zu stunden ist.