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BFH Urteil v. - V R 74/68 BStBl 1972 II S. 24

Gesetze: UStG 1967 § 13 Abs. 1 Nr. 1bUStG 1967 § 27 Abs. 1 und 4UStG 1967 § 33

Ist-Versteuerung von Vorschüssen in der Übergangszeit

Leitsatz

1. Der im Gaststättengewerbe übliche, nach einem v.H.-Satz des Preises für Speisen und Getränke dem Gast in Rechnung gestellte Bedienungszuschlag ist ein Teil des vom Unternehmer (Gastwirt) vereinnahmten umsatzsteuerpflichtigen Entgelts, auch wenn das Bedienungspersonal den Zuschlag nicht abführt, sondern vereinbarungsgemäß als Entlohnung für seine Dienste zurückbehält.

2. Der Senat hält für das Gebiet der Umsatzsteuer an seiner Rechtsprechung (zuletzt BFH-Beschluß V B 14/69 vom , BFH 96, 266, BStBl II 1969, 600) fest, daß Versehen, Irrtümer, falsche Rechtsauslegungen und dergleichen, sofern der Steuerpflichtige nicht unlauter oder sogar unredlich gehandelt hat, die Annahme eines "Ausnahmefalls" nicht rechtfertigen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 24
MAAAA-90737

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 19.08.1971 - V R 74/68

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