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BFH Urteil v. - II R 33/97 BStBl 2000 II S. 2

Gesetze: UmwStG 1977 § 2 Abs. 1BewG § 106 Abs. 3 und 4KapErhG § 19

Steuerrechtlich maßgebender Zeitpunkt für den fiktiven Vermögensübergang nach § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 ist das Ende des Stichtags, auf den die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers aufgestellt ist

Leitsatz

1. Der steuerrechtlich maßgebliche Zeitpunkt für den fiktiven Vermögensübergang nach § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 kann nicht durch die an den Umwandlungsvorgängen beteiligten Körperschaften bestimmt werden.

2. Aus der Formulierung ,,mit Ablauf des Stichtags der Bilanz'' in § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 ergibt sich, dass der (fiktive) Vermögensübergang am Ende des maßgeblichen Stichtages erfolgen soll, auf den die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers aufgestellt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 2
BB 2000 S. 1334 Nr. 26
BFH/NV 2000 S. 258 Nr. 2
INF 2000 S. 64 Nr. 2
LAAAA-88608

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BFH, Urteil v. 22.09.1999 - II R 33/97

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