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BdF - IV B 6 - S 2353 - 26/91 BStBl 1991 I 511

§ 9 EStG Fiktive regelmäßige Arbeitsstätte bei Fahrtätigkeit;

Anwendung des , 100/89 – (BStBl 1991 II S. 363)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Frage der Anwendung des , 100/89 – (BStBl 1991 II S. 363) wie folgt Stellung genommen:

In dem Urteil vertritt der BFH die Auffassung, daß entgegen Abschnitt 25 a Abs. 1 Satz 4 LStR 1984 (entspricht Abschnitt 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 LStR 1990) bei einer Fahrtätigkeit der Betriebssitz nicht deshalb die regelmäßige Arbeitsstätte ist, weil sich die Fahrten des Arbeitnehmers über mehr als einen Kalendertag erstrecken. Diese Fiktion der regelmäßigen Arbeitsstätte entbehre der gesetzlichen Grundlage und widerspreche der Systematik der von der Verwaltung und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte.

Es ist beabsichtigt, dem Urteil des BFH dadurch Rechnung zu tragen, daß im Rahmen der nächsten Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien vorgeschlagen wird, auf diese Fiktion der regelmäßigen Arbeitsstätte zu verzichten und den Verpflegungsmehraufwand für Fahrtätigkeit besonders nach den derzeit geltenden Grundsätzen zu schätzen. Hierfür ist bestimmend, daß bei diesen Fahrtätigkeiten typischerweise Verpflegungsmehraufwendungen wie bei Dien...

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BMF v. 22.04.1991 - IV B 6 - S 2353 - 26/91

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