Online-Nachricht - Mittwoch, 14.04.2021

Einkommensteuer | Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (BMF)

Das BMF äußert sich zu den steuerfreien Mindestbeträgen für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen im Zusammenhang mit dem am von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien ().

Das BMF führt aus:

  • Die steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen in R 3.12 Absatz 3 LStR sollen mit dem am von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 - LStÄR 2021) rückwirkend zum von 200 € auf 250 € monatlich sowie in R 3.12 Absatz 5 Satz 1 LStR für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 Euro auf 8 € am Tag angehoben werden.

  • Es bestehen keine Bedenken, diese erhöhten Mindestbeträge in R 3.12 Absatz 3 LStR und R 3.12 Absatz 5 Satz 1 LStR im Vorgriff auf das förmliche Inkrafttreten der LStÄR 2021 bereits ab anzuwenden und so mögliche Korrekturen bereits durchgeführter Lohnabrechnungen zu verringern.

Hinweis

Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (JT)

Fundstelle(n):
NWB BAAAH-76063