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NWB Nr. 9 vom Seite 683 Fach 19 Seite 1981

Grundfragen des strafrechtlichen Ehrenschutzes

von Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld

Die Ehre eines Menschen oder einer Personengruppe kann auf vielfältige Weise verletzt werden. Die gravierendsten Verletzungsformen sind im StGB unter Strafe gestellt; hierdurch wird der zivilrechtliche Ehrenschutz (vgl. speziell zum allgemeinen Perönlichkeitsrecht Vahle, ) scheinbar effektiv verstärkt.

Allein die strafrechtliche Bewertung eines bestimmten Verhaltens als Beleidigung hilft dem Betroffenen indessen nicht weiter. Entscheidend kommt es für ihn darauf an, (s)einen materiellen Strafanspruch auch durchzusetzen. Indessen hat der Gesetzgeber Ehrverletzungen als minderschweres Unrecht eingestuft und daher etliche ”Hürden” aufgerichtet, um die Inanspruchnahme der staatlichen Strafverfolgungsorgane (zugunsten einer friedlichen Einigung) zu erschweren. Über die wichtigsten materiell- und verfahrensrechtlichen Aspekte der Beleidigungsdelikte soll nachstehend informiert werden.

I. Die Beleidigungsdelikte des StGB im Überblick

1. Die (einfache) Beleidigung

Die Vorschrift des § 185 StGB stellt die (einfache) ”Beleidigung” unter Strafe. Der Begriff der Beleidigung ist im Gesetz nicht definiert; es wird lediglich klargestellt, daß die Beleidigung auch ”m...

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