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NWB Nr. 23 vom Seite 1835 Fach 6 Seite 3919

Arbeitnehmertätigkeit oder freie Mitarbeit?

- Steuer-, arbeits-, sozialrechtlicher Vergleich -

von Prof. Dr. Heinrich List, Präsident des BFH a. D., München

Freie Mitarbeit ist eine zunehmend beliebte Form der Beschäftigung. Das hängt u. a. mit dem Zwang der Unternehmer zusammen, Lohnkosten einsparen zu wollen, nicht den Kündigungs- und Mutterschutzvorschriften zu unterliegen und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vermeiden zu können (vgl. Kunz/Kunz, DB 1993 S. 326; Wank, DB 1992 S. 90; Scherl, DSWR 1995 S. 286). Die Tendenz geht dahin, sowohl in den gewerblichen als auch in den nicht gewerblichen Wirtschaftszweigen, wie z. B. in Anwalts-, Arzt- und Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungspraxen, freie Mitarbeiter zu beschäftigen. Die rechtliche Einordnung der am ”Computerarbeitsplatz zu Hause” Beschäftigten wirft Probleme auf (Kappus, NJW 1984 S. 2384).

Im folgenden Beitrag wird dargestellt, welche Abgrenzungskriterien zwischen AN und freien Mitarbeitern nach Gesetz und Rspr. im Steuerrecht bestehen. Dabei wird auch ein Blick auf das Arbeits- und Sozialrecht geworfen, inwieweit dort für eine Abgrenzung die Kriterien mit dem Steuerrecht übereinstimmen oder abweichen.

I. Begriff des Arbeitnehmers

1. Steuerrechtlicher Begriff

Das EStG verwendet mehrmals den Begriff des AN, ohne ihn jedoch zu definieren. § 19 EStG zählt nur die Einnahmen auf, die zu den Einkü...

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