Online-Nachricht - Freitag, 17.05.2019

Rechtsprechung | Neu veröffentlichte FG-Urteile im Mai 2019 (FG)

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der von den Finanzgerichten Niedersachsen, NRW und Baden-Württemberg neu veröffentlichten Entscheidungen (Stand: ).

Einkommensteuer

Privatnutzung eines betrieblichen Kfz: Keine Erschütterung des Anscheinsbeweises für die Privatnutzung eines Betriebs-Kfz bei Nutzung eines gleichwertigen Privat-Kfz durch die Ehefrau (, rechtskräftig).

Geldwerter Vorteil eines betrieblichen Kfz: Die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten mindern nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber (; Revision zugelassen, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 15.5.2019).

Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages: Wirkung einer Gewinnverteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition nach § 7g EStG, ; Revision zugelassen).

Erste Tätigkeitsstätte eines Bauarbeiters: Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber wiederholt befristet auf einer Baustelle des Auftraggebers eingesetzt, begründet er dort auch dann keine erste Tätigkeitsstätte, wenn der Einsatz insgesamt ununterbrochen länger als vier Jahren andauert (; Revision nicht zugelassen, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 15.5.2019).

Kosten für einen Therapiehund: Aufwendungen für einen Therapiehund können bei Lehrern zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören (; Revision zugelassen, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 3.5.2019).

Behandlung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem: Zufluss von Einnahmen durch Novation, wenn der Gläubiger im Zeitpunkt der Novation leistungsbereit und leistungsfähig ist (; Revision eingelegt, BFH-Az. VIII R 42/18).

Abgrenzung von Aufwandsentschädigungen und Vergütungen i.S.d. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO bei Zahlungen an Amateurfußballer: Bei Zahlungen eines Vereins an Amateursportler ist die in Nr. 32 zu §67a AEAO gewählte 400 €-Grenze eine sachgerechte Vereinfachungsregelung zur Abgrenzung von pauschal geleisteten Aufwandsentschädigungen. Darüber hinausgehender Aufwand muss für die Einordnung als Aufwandsentschädigung im Einzelnen nachgewiesen werden (; Revision zugelassen).

Beschränkung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG: Beiträge an aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtungen sind auch weiterhin nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG abziehbar (; Revision eingelegt, BFH-Az. X R 12/19).

Erfassung der Renovierungsleistungen: Renovierungsleistungen, die im Rahmen einer Fernsehshow erbracht werden, führen zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG ().

Nahestehen i.S.v. § 32d EStG: Der (im Regelfall günstigere) Abgeltungssteuersatz von 25 % ist auch dann auf Kapitalerträge anzuwenden, wenn die Gläubiger ihre Gesellschaftsanteile an der Schuldnerin auf eine Familienstiftung übertragen haben (; Revision zugelassen, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 15.5.2019).

Rückstellungen für Nachsorgeverpflichtungen einer Deponie: Ein Deponiebetreiber ist dem Grunde nach berechtigt, Rückstellungen für Nachsorgeverpflichtungen stillgelegter Deponien zu bilden (; Revision nicht zugelassen).

Entnahme: Zur Frage, ob mit Erbbaurechten belastete Grundstücke bei ihrer Veräußerung noch als landwirtschaftliches Betriebsvermögen steuerverstrickt waren ().

Lohnsteuerhaftung: Zur Frage, welche Anforderungen für die Hinzuschätzung aufgrund einer Lohnkalkulation des Finanzamtes gelten ().

Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben: Zur Anerkennung einer Vereinbarung über die Einrichtung eines Wertguthabens unter Familienangehörigen (; Revision zugelassen).

Kirchensteuererstattung und Erstattungsüberhang: Ein sich aus einer Erstattung von nicht veranlagter Kirchensteuer zum Kapitalertrag ergebender Erstattungsüberhang ist nicht als Erstattungsüberhang i.S.d. § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung steuererhöhend zu berücksichtigen (. 2 K 25/17; rechtskräftig).

Nachträgliche Anrechnung von Kindergeld: Hat der Kindergeldberechtigte für denselben Zeitraum in Deutschland Kindergeld und im anderen Staat eine Familienförderung infolge eines dort selbst gestellten Antrags erhalten und ist die Auszahlung der Familienförderung im anderen Staat nicht aufgrund des in Art. 68 Abs. 3 der VO Nr. 883/2004 vorgeschrieben Verfahrens erfolgt, kommt eine nachträgliche Anrechnung der im anderen Staat gezahlten Familienförderung nach § 70 Abs. 2 EStG oder § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO in Betracht (, Revision eingelegt, BFH-Az.: III R 73/18).

Ausbildungswilligkeit beim Kindergeld: Die Ausbildungswilligkeit des Kindes kann durch eine nachträgliche Erklärung des Kindes nachgewiesen werden (; Revision zugelassen).

Kindergeld, Aufrechnung: Die Aufrechnung des Finanzamts gegenüber Erstattungsansprüchen auf Kindergeld ist gemäß § 75 Abs. 1 EStG auch dann ausgeschlossen, wenn der Kindergeldberechtigte seine Hilfebedürftigkeit erst neun Monate nach der Aufrechnungserklärung des Finanzamts nachweist (; Revision zugelassen).

Zugehörigkeit zu dem in Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz 1992 genannten Personenkreis: Zur Frage, ob für die Behandlung als leitender Angestellter im Sinne der Regelungen im DBA-Schweiz auf den Beginn der Tätigkeit oder auf die Handelsregistereintragung abzustellen ist (; Revision zugelassen).

Körperschaftsteuer

Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei einer Familienstiftung: Für eine rechtsfähige Stiftung, die Leistungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG erbringen kann, ist ein steuerliches Einlagenkonto gemäß § 27 Abs. 1 i.V. mit Abs. 7 KStG festzustellen. Das von den Stiftern auf Grundlage des Stiftungsgeschäfts aufgebrachte und in seinem Bestand zu erhaltene Stiftungskapital steht einem „Nennkapital” i.S. des § 27 Abs. 1 KStG gleich (; Revision zugelassen).

Gewerbesteuer

Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchstabe f Satz 1 GewStG: Stellt ein Börseninformationsdienst über eine Datenbank aktuelle und historische Börsendaten zum Abruf durch den Kunden zur Verfügung, liegt darin die Erbringung einer Dienstleistung und nicht die Überlassung von Rechten im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchstabe f GewStG (; rechtskräftig).

Umsatzsteuer

Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: Anwendung der Missbrauchsrechtsprechung des EuGH bei Lieferungen in Drittländer (; Revision zugelassen).

Zurechnung von Prostitutionsumsätzen: Zur Frage, unter welchen Umständen in Bordellen erzielte Umsätze einer Person zuzurechnen sind ().

Rabatte innerhalb einer Lieferkette: Führt eine Rabattgewährung durch den ersten Verkäufer an einen im EU-Ausland ansässigen letzten Abnehmer in der Lieferkette zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage? (; Revision zugelassen).

Vorliegen eines steuerbaren Umsatzes: Zur Frage, ob Umsätze eines Geldspielautomatenaufstellers der Umsatzsteuer unterliegen (; Beschwerde zugelassen).

Erbschaftsteuer

Feststellung des Wertes eines Kommanditanteils: Mindestwert bei der Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ist der Substanzwert (; Revision zugelassen).

Umfang der Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG: Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG erfasst nur eine Wohnung ().

Erbschaftsteuer für fondsgebundene Termfix-Lebensversicherung: Die Erbschaftsteuer in Bezug auf eine Termfix-Versicherung entsteht in vollem Umfang am Todestag des Erblassers (; Revision zugelassen).

Grundsteuer

Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken Demenzkranker genutzten Grundbesitz: Bei Grundbesitz mit Wohneinheiten, die der vollstationären Pflege von Demenzkranken dienen, handelt es sich nicht um Wohnungen i.S.d. § 5 Abs. 2 GrStG, wenn Dritte freien Zugang zu den Wohneinheiten haben und die Türen zu den Wohneinheiten nicht abschließbar sind. Die Verschließbarkeit der einzelnen Zimmer der Bewohner ist unbeachtlich, wenn die Zimmer keine Küche haben und deshalb für sich genommen keine Wohnung darstellen ( EW; Revision zugelassen).

Bewertung

Einheitsbewertung: Wertminderung wegen behebbarer Baumängel (; Revision anhängig, BFH-Az. II B 38/19).

Verfahrensrecht

Rückforderung einer Steuererstattung: Rechtmäßigkeit der Rückforderung einer auf ein Anderkonto des Insolvenzverwalters erfolgten Einkommensteuererstattung für einen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens liegenden Zeitabschnitt (; Revision anhängig, BFH-Az. VII B 43/19).

Steuerrückstände eines Elternteils: Ein Minderjähriger ist im Rahmen einer Duldungsverpflichtung nicht verpflichtet, Wertersatz für Steuerrückstände eines Elternteils zu leisten, wenn das Elternteil das Konto des Minderjährigen für den eigenen betrieblichen Zahlungsverkehr genutzt hat (; Revision nicht zugelassen).

Örtliche Zuständigkeit in Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs: Keine analoge Anwendung des § 38 Abs. 2a Satz 1 FGO auf den Sitz der klagenden Behörde ().

Zollrecht

Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen: Unternehmen muss der Zollverwaltung personenbezogene Daten der Leiter seiner Zollabteilungen mitteilen (; rechtskräftig).

Hinweis:

Die Volltexte der Entscheidungen sind, soweit sie hier nicht verlinkt sind, in den Rechtsprechungsdatenbanken der jeweiligen Länder (Justizportal Baden-Württemberg, Niedersächsisches Landesjustizportal sowie Rechtsprechung NRW) abrufbar. Eine Aufnahme der Entscheidungen in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quellen: FG Niedersachsen, FG Köln, FG Düsseldorf, FG Münster sowie FG Baden-Württemberg online; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-15035