Online-Nachricht - Donnerstag, 16.05.2019

Berufsrecht | Mustervertrag für externe Dienstleister (WPK)

Die WPK hat in der Sammlung "Formulare/Merkblätter" einen Mustervertrag für externe Dienstleister zur Verfügung gestellt. Der Vertrag ist als unverbindliches Muster für eine Vereinbarung zwischen einer WP/vBP-Praxis/ WPG/BPG mit einem externen Dienstleister für die Mandatsbearbeitung zu verstehen.

Hierzu führt die WPK weiter aus:

  • Zu den bei der Einbindung externer Dienstleister zu beachtenden Vorkehrungen zur Sicherstellung der beruflichen Verschwiegenheitspflicht siehe im Einzelnen den Praxishinweis der WPK "Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung (§§ 50, 50a WPO)".

  • Zum sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund wird auf die Informationen auf der dortigen Internetseite verwiesen.

Hinweise:

Für einen individuellen Vertrag sollten Sie sich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Den Mustervertrag können Sie auf der Homepage der WPK herunterladen.

Quelle: WPK online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAH-14920