Online-Nachricht - Mittwoch, 09.01.2019

Verfahrensrecht | Anforderungen an Duldungsbescheid I (BFH)

Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Steuerforderung zu dulden, die aus einem rechtsbeständigen Vorauszahlungsbescheid resultiert, ist mit einer Bedingung gemäß § 14 AnfG zu versehen. Fehlt sie, ist der Duldungsbescheid rechtswidrig (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Liegt ein nur vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel des Gläubigers oder ein unter Vorbehalt ergangenes Urteil vor, so ist in dem Urteil, das den Anfechtungsanspruch für begründet erklärt, die Vollstreckung davon abhängig zu machen, dass die gegen den Schuldner ergangene Entscheidung rechtskräftig oder vorbehaltlos wird, § 14 AnfG.

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. darüber, ob das Fehlen der Klausel gemäß § 14 AnfG zur Rechtswidrigkeit des gesamten Duldungsbescheids führt, wenn Gegenstand des Bescheids die Anfechtung einer Grundstücksübertragung ist.

Hierzu führen die Richter des BFH weiter aus:

  • Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Steuerforderung zu dulden, die aus einem rechtsbeständigen Vorauszahlungsbescheid resultiert, ist mit einer Bedingung gemäß § 14 AnfG zu versehen.

  • Fehlt diese Bedingung, ist der Duldungsbescheid rechtswidrig.

  • Der für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 14 AnfG maßgebliche Zeitpunkt ist der Zeitpunkt der FG-Entscheidung.

  • Verpflichtet der Duldungsbescheid zur Duldung der Vollstreckung mehrerer Steuerforderungen, die nur zum Teil auf einem Vorauszahlungsbescheid beruhen, und fehlt insoweit die gemäß § 14 AnfG aufzunehmende Bedingung, ist der Duldungsbescheid nur insoweit rechtswidrig.

  • Das FA kann die fehlende Bedingung im finanzgerichtlichen Verfahren durch Erlass eines Änderungsbescheids nachholen.

Hinweis:

Mit Urteil vom selben Tag hat der BFH entschieden, dass ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung gegen den Schuldner bestehender Steuerforderungen zu dulden, die aus rechtsbeständigen Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung resultieren, keine zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG enthalten muss ().

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-04540