Wettbewerbsrecht | Link zur Streitbeilegungs-Plattform bei gewerblichen eBay-Angeboten (OLG)
Gewerbliche Angebote auf eBay müssen einen "klickbaren" Link zur OS-Plattform - dem Onlineportal der Europäischen Union zur Unterstützung einer außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern - enthalten (OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom - 4 U 50/17).
Sachverhalt: Streitig ist, ob gewerbliche Händler, die ihre Produkte über eBay anbieten, von dort aus auf die sog. OS-Plattform verlinken müssen oder ob die bloße textliche Wiedergabe der Internetadresse der OS-Plattform ausreicht.
Hierzu führten die Richter des OLG Hamm u.a. weiter aus:
Die im beanstandeten Internetangebot der Verfügungsbeklagten enthaltene bloße textliche Wiedergabe der Internetadresse (URL) der OS-Plattform (ohne eine "Verlinkungs"-Funktionalität) stellt keinen "Link" im Sinne der einschlägigen Vorschrift des Artikel 14 Abs. 1 der europäischen ODR-Verordnung dar.
Ein "Link" setzt nach allgemeinem Sprachgebrauch eine entsprechende Funktionalität ("Klickbarkeit") voraus. In der Verordnung ist gerade nicht davon die Rede, dass der Unternehmer die Internetadresse der OS-Plattform (lediglich) "mitteilen" muss.
Die Verpflichtung zur Einstellung des Links zur OS-Plattform besteht auch für Angebote auf der Internetplattform eBay. Derartige Angebote werden vom Begriff der "Website" im Sinne der genannten Vorschrift erfasst.
Aus der in der Verordnung ausdrücklich geregelten Verpflichtung für Online-Marktplätze, einen Link zur OS-Plattform bereitzustellen, lässt sich nicht - quasi im Umkehrschluss - entnehmen, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Links zur OS-Plattform für die einzelnen Angebote und Anbieter auf dem Online-Marktplatz nicht gelten soll.
Sinn und Zweck der ODR-Verordnung erfordern vielmehr ein weites Verständnis des Begriffs "Website", wie es bereits das OLG Koblenz in seinem Urteil vom - 9 W 426/16 überzeugend ausgeführt hat.
Zu den Hinweis- und Informationspflichten des Steuerberaters s. .
Quelle: OLG Hamm, Pressemitteilung vom 21.08.2017 (il)
Fundstelle(n):
NWB OAAAG-54173