Online-Nachricht - Freitag, 18.08.2017

Verfahrensrecht | Hohe Zinsen bleiben vorerst bestehen (BdSt)

Das FG Münster hält den Steuerzinssatz von sechs Prozent noch für verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen (Az.: 10 K 2472/16 E).

Hierzu führt der BdSt u.a. weiter aus:

  • Das Gericht hat die Revision zum BFH ausdrücklich zugelassen und damit den Weg zum höchsten deutschen Steuergericht freigemacht.

  • Der BdSt wird gemeinsam mit den Klägern die Urteilsgründe prüfen und dann wahrscheinlich Revision einlegen. Mit der schriftlichen Urteilsbegründung ist in einigen Wochen zu rechnen.

  • Für die Praxis hat das Urteil zunächst keine Auswirkungen. Steuerzahler können weiterhin gegen die hohen Steuerzinsen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf ein bereits laufendes Parallelverfahren beim Bundesfinanzhof verwiesen werden (Az.: I R 77/15).

Quelle: BdSt online (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAG-54015