Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
WP Praxis 9/2017 S. 235

Qualitätskontrolle ohne gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB?

Nach WPO n. F. ist die Qualitätskontrolle nur für WP-Praxen verpflichtend, wenn sie gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen. Wurden in der WP-Praxis seit der letzten Qualitätskontrolle keine gesetzlichen Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt, fehlt es an der notwendigen Grundgesamtheit für die Qualitätskontrolle. Besteht gleichwohl die konkrete Absicht, künftig (wieder) gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchzuführen, bleibt die Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer bei entsprechender Mitteilung an die WPK erhalten. Die WPK wird dann nach Mitteilung der nächsten Beauftragung einer gesetzlichen Abschlussprüfung durch die WP-Praxis die nächste Qualitätskontrolle anordnen. Besteht dagegen künftig keine Absicht, gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchzuführen, kann die Reg...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Wirtschaftsprüfung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen