Online-Nachricht - Mittwoch, 16.08.2017

Umsatzsteuer | Stellungnahme zur Gutschein-Richtlinie (DStV)

Der DStV hat zum Entwurf eines Vorschlags zur Umsetzung der Gutschein-Richtlinie des Rats der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2016/1065 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) Stellung genommen.

Hintergrund: Mit den neuen Vorschriften soll eine einheitliche steuerliche Behandlung der Gutscheine betreffenden Umsätze im Binnenmarkt gewährleistet werden.

Hierzu führte der DStV u.a. weiter aus:

  • Da der Umsetzungsvorschlag nicht über den Text der Richtlinie hinausgeht, klärt er einige praxisrelevante Fragen nicht. Beispielsweise enthält er keine Anhaltspunkte, wie der gesetzlich definierte Gutschein von ähnlichen Instrumenten, wie Preisnachlassgutscheinen, abgegrenzt wird.

  • Zudem löst der Umsetzungsvorschlag nicht die Frage, wie umsatzsteuerlich verfahren wird, wenn Einzweck- oder Mehrzweck-Gutscheine nicht eingelöst werden.

  • Das BMF-Einführungsschreiben sollte so rechtzeitig vor dem veröffentlicht werden, dass steuerliche Berater und Steuerpflichtige ausreichend Zeit haben, die Unternehmensabläufe und technischen Modalitäten auf die Neuerungen anzupassen.

  • Durch die Einführung des Einzweck-Gutscheins wird für die Übertragung eines Gutscheins gesetzlich fingiert, dass diese Handlung die Lieferung eines bestimmten Gegenstands oder die Erbringung einer bestimmten sonstigen Leistung darstellt. Unklar ist, welche Leistungsbeschreibung künftig auf der Rechnung des Unternehmers zu stehen hat.

  • Die Übergangsvorschrift § 27 Abs. 23 UStG-E sieht vor, dass die Neuerungen erstmals auf Gutscheine anzuwenden sind, die nach dem ausgestellt werden. Rechtlich ungeklärt ist, wie Gutscheine behandelt werden, die bis zum ausgegeben und erst ab 2019 eingelöst werden.

Quelle: DStV-Stellungnahme S 08/17 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB EAAAG-53845