Online-Nachricht - Freitag, 11.08.2017

Berufsrecht | Neuigkeiten zum beA (BRAK)

Die BRAK hat einen Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) veröffentlicht.

Der Newsletter beinhaltet folgende Themen:

  • Kanzleiänderung

    Das beA ist – bei bestehender Internetanbindung – völlig ortsunabhängig. Es lässt sich vom Heimarbeitsplatz genauso aufrufen wie aus der Kanzlei oder aus dem Gerichtsaal. Über die SAFE-ID ist das beA an die Person des jeweiligen Anwalts gebunden. Von organisatorischen Änderungen in der Kanzlei ist das beA daher erst einmal nicht betroffen.

  • Mahnanträge: mit beA oder Barcode

    Rechtsanwälte können auch nach dem Barcode-Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids stellen und das Portal www.online-mahnantrag.de dauerhaft nutzen. Im Mahnverfahren darf erst dann kein Papier – also auch kein mittels des aufgedruckten Barcodes maschinenlesbar gemachter Mahnantrag – mehr verwendet werden, sobald das Bundesland, in dem das angerufene Mahngericht seinen Sitz hat, den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr eingeführt hat. Nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ist dies frühestens ab dem bzw. spätestens ab dem der Fall.

  • Sicherheitsarchitektur des beA

    Die im beA befindlichen Nachrichten sind auf den Servern der BRAK in verschlüsselter Form gespeichert. Entschlüsselt werden können sie nur mit der vom Postfachinhaber eingesetzten beA-Karte. Nachrichten lesen können nur Dritte, denen Sie ausdrücklich die Berechtigung dazu einräumen.

  • Fensterln mit beA

    Das beA kann als Webanwendung über mehrere Browserfenster gleichzeitig bedient werden. Im Newsletter ist dazu eine Anleitung mit Screenshots enthalten.

Quelle: BRAK, Newsletter Ausgabe 32/2017 vom 10.08.2017 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB QAAAG-53507