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OVG NRW 13.07.2017 4 B 401/17, NWB 33/2017 S. 2488

Gewerberecht | Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen vollziehbarer Steuerschulden

Begründet in einem Verfahren auf Widerruf einer Gaststättenerlaubnis und Anordnung der Betriebsschließung (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 15 Abs. 2 GastG) die zuständige Behörde die Unzuverlässigkeit der Gewerbetreibenden mit der nachhaltigen Verletzung steuerrechtlicher Zahlungs- und Erklärungspflichten und der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit, ist der Einwand der Klägerin, die Steuerfestsetzungen seien nicht rechtmäßig, für die Einschätzung der Zuverlässigkeit unerheblich. Nach Auffassung des OVG NRW kommt es allein darauf an, dass vollziehbare Steuerfestsetzungen bestehen.

Anmerkung:

In dem Verfahren, in dem die Klägerin vorläufigen Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ordnungsverfügung begehrte, hatte diese geltend gemacht, die den St...

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