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NWB Nr. 32 vom Seite 2417

Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Die Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Christine Harder-Buschner

[i]Zu den arbeitsrechtlichen Neuerungen s. Schwindt, NWB 32/2017 S. 2436Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das BMF haben am den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze vorlegt. Nach intensiven Diskussionen wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) am in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen. Am hat der Bundesrat zugestimmt. Zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung speziell in kleinen und mittleren Unternehmen sind verschiedene Vereinfachungen und Flexibilisierungen im Bereich der steuerfreien Dotierung von versicherungsförmigen Durchführungswegen (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) [i]Zu den stl. Neuerungen bei der Förderung der privaten Altersvorsorge s. Emser/ Roth, NWB 33/2017vorgesehen. Außerdem wird eine neue steuerliche Förderung (BAV-Förderbetrag) in Form eines einfach abzuwickelnden Zuschussmodells eingeführt. Diesen BAV-Förderbetrag kann der Arbeitgeber von der an das Finanzamt abzuführenden Lohnsteuer absetzen. Dadurch soll der Arbeitgeber zum einen motiviert werden, Mittel für die betriebliche Altersversorgung seiner Mitarbeiter aufzubringen. Zum anderen können so auch Geringverdiener eine betriebliche Altersversorgung erhal...

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