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Einkommensteuer | Einmalige Kapitalauszahlung einer Pensionskasse (FG)
Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine der betrieblichen Altersversorgung dienende Pensionskasse unterliegt dem regulären Einkommensteuertarif, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war (; rkr.).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die von einer Pensionskasse geleistete Kapitalauszahlung als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i.S.v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu den außerordentlichen Einkünften i.S.v. § 34 Abs. 1 EStG gehört.
Hierzu führten die Richter des FG Niedersachsen weiter aus:
Da die der Leistung der Pensionskasse zugrunde liegenden Beiträge im Streitfall in voller Höhe von dem Arbeitgeber der Klägerin getragen wurden und nach § 3 Nr. 63 EStG von der Einkommensteuer befreit waren, kommt ei...