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Online-Nachricht - Donnerstag, 20.07.2017

Umsatzsteuer | Keine Steuerermäßigung für Hafengelder (FG)

Die Vermietung von Liegeplätzen für das Festmachen von Booten im Wasser unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG (; Revision zugelassen).

Sachverhalt: Streitig ist, ob die Umsätze aus der Vereinnahmung von Hafengeldern dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG unterliegen. Der Kläger, ein gemeinnütziger Verein, beruft sich auf § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG (ermäßigter Steuersatz für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen). Eine Campingfläche müsse unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung nicht zwangsläufig an Land sein, sondern könne auch auf dem Wasser liegen.

Hierzu führten die Richter des FG Niedersachsen weiter aus:

  • Die kurzfristige Überlassung von Bootsliegeplätzen kann nicht unter die Formulierung „kurzfristige Vermietung von ...

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