Online-Nachricht - Freitag, 07.07.2017

Reiserecht | Bundesrat billigt Pauschalreiserichtlinie

Der Bundesrat hat am die Umsetzung der geänderten Pauschalreiserichtlinie gebilligt. Sie erweitert den bei Pauschalreisen geltenden Verbraucherschutz auf solche Reisen, die sich der Kunde im Internet selbst zusammenstellt. Der Bundestag hatte die Reform bereits am beschlossen.

Folgende Inhalte wurden beschlossen:

  • Ausweitung des Verbraucherschutzes

    Danach ist ein Betreiber eines Reiseportals künftig wie ein Pauschalreiseanbieter in der Pflicht. Diese Haftung gilt auch dann, wenn ein Reisebüro eine individuelle Reise mit mehreren Elementen zusammenstellt, also beispielsweise mit einem Flug, einem Hotel und einem Mietwagen.

  • Verbesserungen für Individualreisende

    Darüber hinaus regelt die Reform des Reiserechts als neue Kategorie auch die „Vermittlung verbundener Reiseleistungen“. Hierbei wird ein Kunde, der beispielsweise einen Flug gebucht hat, gezielt über einen Internet-Link zu zusätzlichen Reiseleistungen geführt. Die neuen Regelungen verpflichten Vermittler zur Information des Reisenden und gegebenenfalls zur Insolvenzsicherung.

  • Mehr Schutz für Tagesreisen

    Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Aspekten geändert. So hat er unter anderem Tagesreisen ab einem Wert von 500 € in den Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts mit einbezogen. Damit kommt er auch dem Bundesrat entgegen, der sich in seiner Stellungnahme für einen verbesserten Schutz von Tagesreisen ausgesprochen hat. Außerdem hat er auf Anregung der Länder das Widerrufsrecht bei Pauschalreisen verständlicher geregelt.

Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Es soll zum in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat PlenumKOMPAKT (Sc)

Fundstelle(n):
NWB XAAAG-49573