Arbeitshilfe Juli 2020

Ehegattengesellschaft – Feststellung – Fall von geringer Bedeutung bei Betrieb einer Photovoltaikanlage

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Sind gewerbliche Einkünfte einer Ehegatten-GbR aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des von den Ehegatten gemeinsam bewohnten Einfamilienhauses gesondert und einheitlich festzustellen, oder handelt es sich um einen Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO? - Kommt es diesbezüglich darauf an, dass die GbR gemäß § 19 Abs. 2 UStG auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB SAAAG-49527