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IWB Nr. 13 vom Seite 488

Die englische Limited mit deutschem Verwaltungssitz

Was bedeutet der Brexit für die Vielzahl dieser Kapitalgesellschaften?

Axel Neumann-Tomm

Großbritannien hat am seinen formellen Antrag auf Austritt aus der EU gestellt. Nach den Vorstellungen der britischen Premierministerin soll es ein harter Schnitt werden. Die EU-Grundfreiheiten sollen nach dem Austritt nicht mehr (uneingeschränkt) greifen. Damit stellt sich die Frage, wie sich der Brexit auf eine Limited nach englischem Recht auswirkt, deren Verwaltungssitz sich in Deutschland befindet.

Kernaussagen
  • Ob ausländische Gesellschaftsformen der Körperschaftsteuer unterliegen, richtet sich nach dem sog. Rechtstypenvergleich. Dabei werden die Strukturmerkmale der einzelnen Gesellschaft mit denen deutscher Gesellschaftsformen verglichen.

  • Die inländische Rechtsfähigkeit einer ausländischen Gesellschaftsform ist kein Strukturmerkmal im Rahmen des Rechtstypenvergleichs.

  • Englische Limited Companies mit deutschem Verwaltungssitz können vor dem Brexit steuerneutral in deutsche Rechtsformen umgewandelt werden.

I. Zivilrechtlicher Rahmen

[i]Vgl. zur Sitzverlegung in der EU Rinas, IWB 22/2016 S. 834 NWB BAAAF-86486 Die Niederlassungsfreiheit der Art. 49 ff. AEUV ermöglicht es, den Verwaltungssitz ausländischer Gesellschaften nach Deutschland zu verlegen, ohne dass die ausländische Gesellschaft ihr...

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