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Spekulationsgewinnbesteuerung bei selbst genutzter Ferienwohnung
Laut FG Köln ist eine Eigennutzung i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 zweite Alternative EStG bei einer als Zweitwohnung genutzten Ferienwohnung nicht gegeben, wenn diese nicht aus beruflichen Gründen – etwa im Wege der doppelten Haushaltführung – vorgehalten und genutzt wird, sondern im Wesentlichen für Erholungsaufenthalte. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt Betroffenen, die ihr Ferienhaus vor Ablauf der zehnjährigen Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung verkaufen, sich auf das (BStBl 2000 I S. 1383) zu berufen, nach dem der Verkauf von Ferienimmobilien bisher ohne Einhaltung einer Frist von der Besteuerung freigestellt war.