Online-Nachricht - Freitag, 23.06.2017

Gesetzgebung | Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Bundestag)

Der Bundestag hat am einstimmig ein Gesetzentwurf zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (BT-Drucks. 18/12510) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/12827) in 2. und 3. Lesung angenommen.

Um die tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren auch außerhalb des Baugewerbes zu sichern, werden die nach Paragraf 5 des Tarifvertragsgesetzes in der bis zum geltenden Fassung für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die den Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, beginnend mit dem kraft Gesetzes mittels statischer Verweisung für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet.

Das Gesetz schafft damit aus Sicht der Koalition eine eigenständige Rechtsgrundlage für den Beitragseinzug und die Leistungsgewährung.

Zur Stärkung des effektiven Rechtsschutzes der Sozialkassen als gemeinsamer Einrichtung der Tarifvertragsparteien wird es den Gerichten für Arbeitssachen ermöglicht, in Verfahren über Leistungsansprüche auf deren Antrag die Aussetzung nach § 98 Abs. 6 des ArbGG mit der Anordnung einer vorläufigen Leistungspflicht zu verbinden.

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB NAAAG-48321