Online-Nachricht - Freitag, 23.06.2017

Berufsrecht | Änderungen in der Vollmachtsdatenbank (WPK)

Die Vollmachtsdatenbank 2.0 (VDB 2.0) erweitert die bisherige Vollmachtsdatenbank um neue Funktionen. Hierzu hat die WPK ein Merkblatt veröffentlicht.

Hintergrund: Die WPK ermöglicht ihren Mitgliedern die Nutzung der Vollmachtsdatenbank. Teilnehmende Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können mit der Vollmachtsdatenbank der WPK die Vollmachten ihrer Mandanten elektronisch verwalten und vereinfacht an die Finanzverwaltung übermitteln.

Neben der bisherigen Abrufberechtigung für die Daten der vorausgefüllten Steuererklärung sind mit der VDB 2.0 folgende elektronische Prozesse möglich oder haben sich geändert:

  • Übermittlung der Bekanntgabevollmacht

  • Wegfall des Anschreibens an den Mandanten und die Wartefrist von 37 Tagen

  • Erfassung und Übermittlung von Unternehmensvollmachten

  • Freischaltung des Datenabrufs des Steuerkontos (soweit die Vollmacht dieses Recht beinhaltet)

Mit der Einführung von GINSTER (Grundinformationsdienst Steuern) bei der Finanzverwaltung konnte die Vollmachtsdatenbank vollständig an das System der Finanzverwaltung angebunden werden und ihre Funktionen erweitern. Bisherige Vollmachten müssen in das neue Verfahren überführt werden.

Hinweis:

Nähere Informationen enthält das Merkblatt „Was ist neu bei der Vollmachtsdatenbank 2.0?“ der WPK.

Quelle: WPK online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB MAAAG-48317