Einkommensteuer | Beteiligung einer jPöR an einer Personengesellschaft (BMF)
Das BMF hat zur Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft Stellung genommen ().
Hintergrund: Der BFH hat mit Urteil I R 52/13 vom (BStBl 2016 II S. 172) entschieden, dass die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Mitunternehmerschaft zu einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) führt (s. hierzu Online-Nachricht vom 09.09.2015).
Ergänzend zum äußert sich das BMF zu folgenden Punkten:
Steuersubjekt
Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft (Alle Tätigkeiten der Mitunternehmerschaft werden mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben/Nur einzelne Tätigkeiten der Mitunternehmerschaft werden mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben)
Beteiligung an einer Personengesellschaft mit fehlender Gewinnerzielungsabsicht
Einkommensermittlung
Gewerbesteuer
Das Schreiben ist in allen offenen Fällen ab dem VZ/EZ 2009 anzuwenden. Hat eine jPöR bisher die Auffassung vertreten, die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 1 EStG begründe keinen BgA, wenn die jPöR, würde sie die Tätigkeit der Mitunternehmerschaft unmittelbar selbst ausüben, keinen BgA begründen würde, sind die Grundsätze der Rdnr. 2 Satz 2 erstmals ab dem VZ/EZ 2018 anzuwenden, wenn die jPöR nicht beantragt, die Grundsätze bereits ab einem früheren Zeitpunkt anzuwenden. Rdnr. 1 Satz 4 ist erstmals für den VZ/EZ 2018 anzuwenden.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB NAAAG-48266