Online-Nachricht - Mittwoch, 21.06.2017

Berufsrecht | EU-Kommission schlägt neue Transparenzvorschriften vor

Die Europäische Kommission hat am neue strenge Transparenzvorschriften für Intermediäre wie Steuerberater, Buchhalter, Banken und Anwälte vorgeschlagen, die Steuerplanungsstrategien für Kunden ausarbeiten und empfehlen.

Hintergrund: Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von künstlicher Steuergestaltung sowie über Transparenzanforderungen für Finanzkonten, Steuervorbescheide und Aktivitäten multinationaler Unternehmen wurden bereits beschlossen und treten nun schrittweise in Kraft. Derzeit wird über Vorschläge für Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, öffentliche länderspezifische Berichterstattung und strengere Vorschriften für die verantwortungsvolle Verwaltung von EU-Mitteln verhandelt. Darüber hinaus soll noch vor Jahresende eine neue EU-Liste der Länder vorliegen, die sich einer Zusammenarbeit im Steuerbereich verschließen.

Hierzu führte die Europäische Kommission weiter aus:

  • Grenzüberschreitende Steuerplanungsstrategien, die bestimmte Merkmale und Kennzeichen aufweisen und Regierungen Verluste verursachen können, müssen nun Steuerbehörden unaufgefordert gemeldet werden, bevor sie zum Einsatz kommen. Die Kommission hat mehrere Hauptkennzeichen ermittelt, zu denen auch die Nutzung von Verlusten zur Senkung der Steuerlast, günstige Steuersonderregelungen und Vereinbarungen unter Beteiligung von Ländern gehören, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln nicht einhalten.

  • Folgende Personen oder Unternehmen werden der Verpflichtung unterliegen, grenzüberschreitende Systeme zu melden, die eines oder mehrere dieser Kennzeichen aufweisen:

    • die beratene Person oder das beratene Unternehmen, soweit der Intermediär, der das grenzüberschreitende System anbietet, nicht in der EU niedergelassen ist oder Verschwiegenheitspflichten unterliegt;

    • der Intermediär, der das grenzüberschreitende System zur Umsetzung und Nutzung durch ein Unternehmen oder eine Einzelperson anbietet;

    • die Person oder das Unternehmen, die bzw. das das grenzüberschreitende System umsetzt, soweit es von internen Steuerberatern oder Anwälten entwickelt wurde.

  • Die Mitgliedstaaten werden Angaben, die sie zu Steuerplanungsstrategien erhalten, über eine zentrale Datenbank automatisch austauschen. Dadurch werden sie frühzeitig vor neuen Risiken im Bereich der Steuervermeidung gewarnt und in die Lage versetzt, Maßnahmen zur Unterbindung von schädlichen Vorgehensweisen zu ergreifen. Ein meldepflichtiges System hat nicht zwangsläufig schädliche Auswirkungen, bedarf jedoch einer genauen Überprüfung durch die Steuerbehörden. Die Mitgliedstaaten werden wirksame abschreckende Sanktionen gegen Unternehmen verhängen müssen, die den Transparenzvorschriften nicht nachkommen, damit all diejenigen, die Steuermissbrauch unterstützen und fördern, nachhaltig von ihren Machenschaften abgebracht werden.

  • Jede Steuerstrategie, die eines oder mehrere der erwähnten Kennzeichen aufweist, muss in Zukunft innerhalb von fünf Tagen ab Bereitstellung an einen Kunden der für den Intermediär zuständigen Steuerbehörde unter Angabe der Einzelheiten gemeldet werden.

  • Der Vorschlag in Gestalt einer Änderung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit wird nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt. Die neue Meldepflicht soll am in Kraft treten. Die EU-Mitgliedstaaten wären ab dann verpflichtet, alle drei Monate Informationen auszutauschen.

Hinweis:

Die EU-Kommission hält ein FAQ und ein Informationsblatt zu den Transparenzvorschriften für Intermediäre auf ihrer Homepage bereit.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.06.2017 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB YAAAG-48190