Online-Nachricht - Mittwoch, 07.06.2017

Sozialrecht | Mehr Unterstützung für Alleinerziehende (Bundesregierung)

Alle minderjährigen Kinder sollen künftig einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Die Bundesregierung will den staatlichen Vorschuss auf Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausweiten. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.

Hintergrund: Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt, drohen häufig finanzielle Probleme. Daher sollen Kinder nun bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Bisher erhalten Kinder von Alleinerziehenden lediglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Die Bezugsdauer ist bislang auf sechs Jahre begrenzt. Diese Begrenzung soll nun aufgehoben werden.

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:

  • Der Unterhaltsvorschuss beträgt derzeit für Kinder bis zu 5 Jahren 150 Euro monatlich, für Kinder von 6 bis 11 Jahren liegt er bei 201 Euro pro Monat.

  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren soll der Unterhaltsvorschuss 268 Euro betragen. Die Leistung kann bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden.

  • Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.

Hinweis:

Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf nun zugestimmt. Die Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss sollen zum in Kraft treten.

Quelle: Bundesregierung online (il)

Fundstelle(n):
NWB GAAAG-46913