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FG Schleswig-Holstein 08.03.2017 1 K 149/15, BBK 11/2017 S. 496

Steuerrecht | Zwangsgeld bei Einreichung der E-Bilanz auf USB-Stick

Das FA darf ein Zwangsgeld gegen den Unternehmer festsetzen, wenn dieser die E-Bilanz nicht elektronisch übermittelt, sondern auf einem USB-Stick einreicht, weil der Unternehmer eine Ausspähung seiner Daten durch ausländische Geheimdienste befürchtet. Im Streitfall hatte die Klägerin zwar ihre Steuererklärungen elektronisch übermittelt; die E-Bilanz hatte sie aber nur auf einem USB-Stick eingereicht. Das FA forderte sie zur elektronischen [i]Ausspähung der Daten durch Geheimdienste?Übermittlung auf und drohte ein Zwangsgeld von 500 € an, das es schließlich auch festsetzte.

Hinweis:

Die [i]Auswertung durch die NSA?NSA dürfte viel zu tun haben, wenn sie die elektronisch an deutsche Finanzbehörden übermittelten Bilanzen nicht nur ausspäht, sondern ggf. auch noch auswertet. Das FG akzeptierte daher die Erklärung der Klägerin auch nicht. Der von der K...

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